Technik10.10.2023
Pressemitteilung • Mehr Licht – aber sicher
- Mit moderner Lichttechnik die Sicherheit von Bestandsfahrzeugen verbessern
- Aufgepasst: Nur zugelassene LED-Lampen sind legal
- GTÜ gibt Tipps für die verkehrssichere Nachrüstung
Stuttgart. Modernes LED-Licht als Fahrzeugbeleuchtung hat gegenüber herkömmlichen Halogenscheinwerfern zahlreiche Vorteile: Die Technik sorgt für mehr Helligkeit bei geringerem Energieverbrauch und längerer Lebensdauer der Leuchtmittel. Die weiße Lichtfarbe liegt zudem näher am Tageslicht, was für eine bessere Umfeldwahrnehmung und eine geringere Ermüdung des Fahrers sorgt. Schließlich sind viele adaptive Funktionen möglich, mit denen sich das Fahrzeuglicht der Verkehrssituation anpasst. 2008 wurden erstmals Voll-LED-Scheinwerfer in Deutschland für ein Neufahrzeug zugelassen. Seither hat sich die Technologie weit verbreitet.
Von den oben genannten Vorteilen der modernen Lichttechnik möchten auch zahlreiche Fahrer von Bestandsfahrzeugen möglichst umfassend profitieren, indem sie deren Leuchtmittel gegen LED-Varianten austauschen. Das ist technisch gut möglich durch kompakte Bauteile mit Lichtquelle, Elektronik und weitere Komponenten wie Kühlung und (wo notwendig) CAN-Bus-Adapter. Doch es gibt wichtige Punkte zu beachten, informiert die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.
LED-Nachrüstlösungen gibt es insbesondere für Halogenlampenscheinwerfer mit H7- oder H4-Sockeln. Sie sind keine ganz neue Technik: In Märkten wie den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan war ihr Einbau schon länger zugelassen. Nicht so in Deutschland: Wenn lichttechnische Komponenten keine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen, ist ihre Verwendung in Deutschland illegal. Das hat gute Gründe: Autolicht soll schließlich nicht nur die Fahrbahn für die eigene Sicht ausreichend ausleuchten, sondern darf auch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Deshalb warnt die GTÜ vor Billiglösungen aus dem Internet.
In Deutschland gibt es seit Herbst 2020 legale LED-Retrofit-Lösungen mit Bauartgenehmigung. Wegbereiter war damals Osram mit einer H7-Nachrüstlampe. Auch Philips hat seit 2021 ein entsprechendes Produkt im Angebot. Nach der Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dürfen die LED-Lampen in zahlreichen Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen – also unter anderem auch Wohnmobile – verwendet werden. Informationen zur Kompatibilität der jeweiligen LED-Leuchtmittel für bestimmte Fahrzeugtypen finden sich auf den Internetseiten der Hersteller.
Tests von korrekt nachgerüsteten Fahrzeugen haben gezeigt, dass mit den LED-Retrofits die Leuchtweite wächst, der rechte Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet wird und Objekte im Sichtfeld auch kontrastreicher dargestellt werden. Davon profitieren auch Fahrzeugklassiker mit Oldtimer-Status. Denn etwa für VW Käfer und frühe Land Rover sind die Nachrüstlösungen genauso erhältlich wie für Sportwagen verschiedener Marken und ein großes Feld weiterer Personenwagen der vergangenen Jahrzehnte.
Mit dem Leuchtmittelwechsel ist es allerdings nicht getan: Nach erfolgreicher Montage muss man die entsprechende Bauartgenehmigung im Internet abrufen, ausdrucken und stets im Fahrzeug mitführen. Der entsprechende Link ist üblicherweise als QR-Code auf der Packung zu finden. Zudem sollte die Lichteinstellung nach dem Wechsel geprüft werden. Das kann beispielsweise im Rahmen des kostenfreien Licht- und Reifen-Checks der GTÜ geschehen – rechtzeitig vor Winteranbruch.
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